Grundsätzlich soll ein Bausachverständiger besondere Fachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Unparteilichkeit vorweisen können. Gleiches gilt auch für Gutachten, welche von einer Partei beauftragt werden. Entsprechende Prinzipien lege ich meinen Aufträgen als Bausachverständiger zugrunde.
Als Bausachverständiger – umgangsprachlich auch oft als Baugutachter bezeichnet – erstelle ich für Sie Gutachten zu verschiedenen Zwecken:
Baugutachten folgen in ihrer Struktur dem Vierklang Sachverhalt, Ursache, Sanierung, Stellungnahme und sind stets auf direkte Fragestellungen ausgerichtet – nicht mehr aber auch nicht weniger.
Ein Thema schließen Baugutachten grundsätzlich aus: rechtliche Beurteilung und Schuldzuweisung. Dies obliegt ausschließlich Gerichten. Deshalb können auch in Parteigutachten durch einen Bausachverständigen niemals Aussagen zu Rechtsfragen mangels „juristischen Sachverstands“ gemacht werden.