Begleitung während der Bauabnahme


Bauabnahme - Bausachverständiger Thomas

Gerne begleite ich Sie bei Ihrer Bauabnahme und unterstütze Sie mit meinem Sachverstand. Denn für den Bauherren / Käufer einer baulichen Anlage ist die so genannte "Abnahme" ein ganz wichtiger und abschließender Vorgang, der nicht blind und ohne Sachverstand erfolgen sollte. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen privaten und behördlichen Bauabnahmen.

 

Das Bauordnungsamt schaut bei einer "behördlichen Bauabnahme" den Rohbau oder das fertige Haus an. Es wird dabei lediglich überprüft, ob eine Übereinstimmung mit den öffentlichen Normen und Verordnungen besteht. In vielen Bundesländern und bei Bauten im vereinfachten Genehmigungsverfahren werden seit einigen Jahren von den Bauaufsichtsbehörden und Gemeinden keine behördlichen Kontrollen mehr durchgeführt. Gemäß den meisten Landesbauordnungen ist in solchen Fällen der Ersteller / Bauherr für die örtliche Überprüfung der Übereinstimmung der öffentlichen Anforderungen selber verantwortlich.

 

Bei der "privaten Bauabnahme" nimmt der Bauherr die Leistung des Handwerkers ab.

Im Bauvertrag sollte geregelt sein, wann und in welcher Form die Abnahme durchgeführt wird.

 

Mit der Bauabnahme geht, unter anderem, die Beweislast und die Gefahr auf den Bauherren über. Auch wird mit der Bauabnahme in der Regel die Schlusszahlung fällig und es beginnt die Verjährungsfrist (Gewährleistung).

 

Um so wichtiger ist es, dabei nichts falsch zu machen. Die Abnahme ist vom Auftraggeber / Verkäufer in der Regel rechtzeitig anzuzeigen. Außerdem sollte die Abnahme selbstverständlich vor Ort erfolgen und die erworbenen Baulichkeiten mit Sachverstand sorgfältig geprüft werden. Im Zuge der örtlichen Ingaugenscheinnahme ist über die Abnahme ein ausführliches Protokoll anzufertigen. Hat der Auftraggeber / Käufer während der Abnahme etwas beanstanden so obliegt es dem Auftragnehmer / Verkäufer zu beweise, dass seine Leistung mangelfrei ist. Nach der Abnahme dreht sich das Ganze, nun ist der Bauherr in der Beweispflicht. Er muss Mangel, Ursache und eventuelle Folgeschäden beweisen.

 

Ihnen sollte jedoch bewusst sein, dass die Begleitung während der Abnahme die baubegleitende Qualitätsüberwachung nicht ersetzen kann.

Zum Zeitpunkt der Abnahme können nur noch die sichtbaren Oberflächen mit dem Vertragssoll verglichen und dokumentiert werden. Um die Qualität während der Bauphase sicherzustellen und mögliche Schäden durch, im nachhinein, verdeckte Mängel zu minimieren, sollten Sie besser die baubegleitende Qualitätsüberwachung in Anspruch nehmen.